Aktuelles

E-Scooter

Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt die Verwendung dieser Elektroroller. Die Verordnung gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Straßenzulassung/Betriebserlaubnis

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten.

Der Fahrer benötigt weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller liegt bei 14 Jahren.

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würde.

Eine Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen.

Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Elektro-Scooter zugefügt werden.

Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.

E-Scooter dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und, wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden, auch in Fußgängerzonen abgestellt werden. Das muss jedoch so geschehen, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert oder gefährdet werden.

Für ein unfallfreies Miteinander

Seit dem 15.06.2019 sind die E-Scooter für den Straßenverkehr zugelassen.

Im Jahre 2020 wurden 2.155 Unfälle mit Personenschaden mit Scootern in Deutschland registriert. 386 Schwer- und 1.907 Leichtverletzte. Fünf Menschen kamen ums Leben.

In fast drei von vier Fällen war die Fahrerin oder der Fahrer des E-Scooters hauptverantwortlich. Häufig handelt es sich um Alleinunfälle bei denen die Fahrenden die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren.

Bei jedem fünften Unfall war Alkohol im Spiel.

Der private Besitz von E-Scootern kommt kaum in Schwung, es werden die Angebote von Vermietern genutzt. Hier ist die Nutzung vor allen der Spaßfaktor. In Großstädten vielfache Benutzung durch Touristen.

 

                                                          Tipps und Anregungen

  1. Bitte machen Sie sich zunächst mit dem E-Scooter vertraut, bevor Sie damit am Straßenverkehr teilnehmen.
  2. Der Bürgersteig ist TABU.
  3. Der E-Scooter ist nur für eine Person zugelassen.
  4. Fahren Sie nicht unter Alkoholeinfluss.
  5. Stellen Sie ihr Fahrzeug so ab, dass es niemanden behindert.
  6. Hör-und Sehbehinderte nehmen dieses Verkehrsmittel sehr schlecht war.
  7. Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, tragen Sie zur ihrer Sicherheit einen Helm.
  8. Abgestellte E-Scooter sollten nicht von anderen Passanten mutwillig umgeworfen werden.
  9. Die Verleiher müssten durch die Einstellung ihrer Software das Befahren von verbotenen Streckenabschnitten nicht möglich machen.
  10. Alle Verkehrsteilnehmer sollten die E-Scooter nicht als Feindbild sehen, sondern für ein gedeihliches Miteinander sorgen.

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Die Verkehrswacht bietet an Kostenfreier Pedelec Kurs in Theorie und Praxis   Samstag, den 08.06.2024 von 10:00 – 13:00 Uhr Ort: Jugendverkehrsschule Solingen, Kotter Str. 25, 42655 Solingen Eigenes Pedelec und Fahrradhelm ist Voraussetzung Anmeldung unter Verkehrswacht Tel.: 0157 530 777 22 Mail:  dahlmann-juergen@unitybox.de    

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    Ab dem 01.10.2022 Deutsche Verkehrswacht Verkehrswacht Solingen e.V Uhlandstr.81 42699 Solingen Tel.: 0171 91 890 49

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